Versicherung gegen Arbeitslosigkeit macht nicht sorgenfrei

Sorgenfrei einkaufen – auch bei Arbeitslosigkeit – bleibt trotz des neuen Versicherungsangebotes der KarstadtQuelle Versicherungen AG, für viele Verbraucher ein Traum. Sachsens Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten (BdV) sehen in dem neuen Angebot großer Versandhäuser eher eine Marketingmaßnahme, als ein nützliches Angebot für Kunden.

Um die Verbraucher wieder mehr zum Kaufen zu animieren, warten Neckermann und Quelle seit wenigen Tagen mit einer „Geld-zurück-Versicherung“ bei Arbeitslosigkeit auf. Vorausgesetzt der Kunde und Versicherte zahlt auf seine Wareneinkäufe einen Aufschlag von 7,90%, erhält er bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu 12 Monate lang maximal 1.500 Euro auf sein Versandhaus-Kundenkonto gezahlt. Um diesen Maximalbetrag monatlich gutgeschrieben zu bekommen, muss man aber zuvor Waren im Wert von 18.000 Euro bestellt haben. Mit dem von der Versicherung gezahlten Geld soll man dann weitere Einkäufe tätigen oder noch offene Ratenzahlungen begleichen können.

Ein näherer Blick der Verbraucherschützer auf das Produkt offenbart dabei so manche Tücke. Verbraucher binden sich mit dem „SorglosKauf“ an das Unternehmen. Die Versicherungssumme wird nicht zur freien Verwendung ausgezahlt, sondern nur dem Kundenkonto gutgeschrieben. Das kann zum unnötigen Geld ausgeben verleiten. Mancher Kunde könnte sich zudem durch die Versicherung zukünftig eher für die teurere Ratenzahlung entscheiden. Die Versicherungsbedingungen enthalten zudem Einschränkungen zum versicherbaren Personenkreis und zur Leistungspflicht des Versicherers. So kann nur derjenige das Angebot nutzen, der seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Für die Absicherung von dauernder Arbeitsunfähigkeit halten die Verbraucherzentrale Sachsen und der Bund der Versicherten das Produkt für untauglich. Wirklich wichtig ist eine auf den konkreten Bedarf zugeschnittene private Berufsunfähigkeits-Versicherung. Persönliche Beratungen rund um einen optimalen Versicherungsschutz gibt es für die Sachsen in den 13 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale.

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