Wenn der Frost die Wasserleitung platzen lässt

Hausbesitzer, die ihre Immobilie über den Winter für längere Zeit leer stehen lassen, müssen einige grundlegende Vorsichtsregeln beachten. Sie müssen laut Auskunft der ARAG-Versicherung dafür sorgen, dass kein Wasser über den Winter in den Leitungen steht oder eine Beheizung sicherstellen.

In einem konkreten Fall hatte ein Hausbesitzer diese Vorsichtsmaßnahme ignoriert, was ihn teuer zu stehen kam: Durch besonders niedrige Temperaturen von bis zu 20 Grad unter Null fror das Restwasser in der Hauptwasserleitung des unbewohnten Hauses und sprengte das Absperrventil. Als die Temperaturen wieder anstiegen, ergoss sich das Wasser ungehindert ins Haus. Die Gebäudeversicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren und der Fall landete für dem Landgericht Bamberg.

Auch die Richter hatten kein Nachsehen mit dem Hausbesitzer – er musste den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Begründung der Richter: Er hätte die Räume kontrollieren und gegen Frost sichern müssen, ein elektrischer Ofen oder eine Gas betriebene Heizung, wie sie auf Baustellen üblich ist, hätte gereicht (Az: 1 U 174/01).1

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.