Geld von Chef und Staat sichern

Ein großes Vermögen lässt sich nicht mit ihnen verdienen, aber verschenken sollte man sie auf keinen Fall: die vermögenswirksamen Leistungen (VL). Je nach Tarifvertrag übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte Sparrate von bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr.

Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Arbeitnehmersparzulage ist, dass Arbeitnehmer einen Sparvertrag nach dem so genannten 480 Euro-Gesetz abschließen. Dieser Vertrag läuft mindestens sechs Jahre. Bevor der Sparer über die angesammelte Summe verfügen kann, muss der Vertrag noch maximal ein Jahr ruhen. Anlagemöglichkeiten gibt es viele. Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge oder Unternehmensbeteiligungen – etwa über Aktienfonds, Mitarbeiteraktien oder Genossenschaftsanteile.

Die Arbeitnehmersparzulage durch den Staat bekommen die Beschäftigten allerdings nur für Beteiligungs- und Bausparen. Aus zwei Fördertöpfen können die Anleger schöpfen, die auch miteinander kombiniert werden können: Der Bund gibt nicht nur zehn Prozent – nämlich bis zu 48 Euro im Jahr – dazu, wenn ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber vermögenswirksam 480 Euro in einen Bausparvertrag einzahlt.

Sondern er spendiert auch noch 20 Prozent extra für maximal 408 Euro Beteiligungssparen. Damit versüßt der Staat den Arbeitnehmern das Sparen beispielsweise in lukrative Aktienfonds mit bis zu 81,60 Euro im Jahr. In Ostdeutschland können sich die Beschäftigten sogar über eine staatliche Förderung in Höhe von 25 Prozent oder maximal 102 Euro jährlich freuen. Allerdings profitieren von der staatlichen Förderung für Bau- und Beteiligungssparen nur diejenigen Arbeitnehmer, die als Alleinstehende mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 17.900 Euro bleiben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 35.800 Euro.

Wer die staatliche Förderung in voller Höhe ausschöpfen will, kann die Beiträge des Arbeitgebers auch aus eigener Tasche bis auf den maximal geförderten Betrag von 888 Euro pro Jahr aufstocken.

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