Verkehrsteilnehmer bald besser geschützt

Millionen europäischer Autofahrer und potenzieller Opfer von Verkehrsunfällen könnten schon bald von einer neuen EU-Richtlinie profitieren. So sollen Versicherungen für Kraftfahrzeuge künftig leichter erhältlich sein und der Schutz von Unfallopfern verbessert werden.

Die gestern erzielte, politische Einigung des Ministerrats für Wettbewerbsfragen über die Fünfte Autoversicherungsrichtlinie hat die Europäische Kommission heute ausdrücklich begrüßt. In der Richtlinie ist vorgesehen, Unfallopfer europaweit besser zu schützen. Autofahrer sollen leichter Versicherungen erhalten und beanspruchen können.

Besonders gilt das für diejenigen, die ihre Autos außerhalb ihres Heimatstaates kaufen oder benutzen. Auch der Wechsel der Versicherung wird erleichtert. Für Personenschäden gilt dann eine Mindestversicherungssumme von einer Million Euro pro Opfer, für Sachschäden derselbe Betrag pro Unfall. Fußgänger und Radfahrer würden in eine Sonderkategorie von Unfallopfern eingeordnet werden.

„Je eher diese Richtlinie angenommen wird, desto früher werden Europas Bürger in der Lage sein, die Vorteile der neuen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen – hinsichtlich der schnelleren Bearbeitung von Ansprüchen und bezüglich einer besseren Entschädigung von Unfallopfern“, erklärte der für den europäischen Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein.

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