Sieben-Punkte-Programm soll Riester-Rente attraktiver machen

Mehr Flexibilität, Transparenz und deutliche Vereinfachungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
gefordert. Von 30 Millionen förderberechtigte Personen wurden lediglich 5,1 Millionen Riester-Verträge bis Ende 2002 abgeschlossen. 3,1 Millionen davon entfallen auf private, der Rest auf betriebliche Vorsorgeverträge.

Der Weg zur größeren Akzeptanz von Riester-Produkten könne nur über den Abbau der komplizierten Rahmenbedingungen führen. Riesterprodukte müssten gegenüber herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten konkurrenzfähig sein und der Kreis der Förderberechtigten erheblich größer werden.

Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass nur jeder zweite Verbraucher und sogar nur jeder vierte Beamte weiß, dass er förderberechtigt ist. Neben der individuellen Unklarheit über die Geltung der Förderung leidet die Riester-Rente unter einem Akzeptanzproblem. Hauptgrund sind die komplizierten Verfahrensabläufe zwischen Verbraucher, Zulagenstelle und Finanzamt.

Als Vorteil der Riester-Rente bezeichnete der vzbv den erhöhten Schutz vor Pfändung und vor Anrechnung bei der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe. Dies sei bei rein privaten Altersvorsorgeprodukten nicht gegeben. Um die Akzeptanz der Verbraucher zu stärken, fordert der vzbv:

  1. Standardisierte Produktinformationen der Anbieter, damit Verbraucher Angebote einfach und branchenübergreifend vergleichen.
  2. Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens zehn Jahre, damit gewährleistet wird, dass ein Wechsel in andere Altersvorsorgeverträge kostengünstig möglich ist.
  3. Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz in keinem Fall zur Pflicht zu machen, um Alleinstehende nicht zu benachteiligen.
  4. Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, damit auf alle Bevölkerungsgruppen (also auch Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, nicht freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige und Alleinerziehende nach der Kindererziehungszeit) die staatliche Förderung beanspruchen können.
  5. die vorzeitige Erhöhung des Mindesteigenbeitrag ab 2004 auf 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens, so dass die volle Förderung bereits ab dem kommenden Jahr gewährt werden kann.
  6. die Vereinfachung des Berechnungsverfahrens, so dass die Zulage bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags zukünftig außen vor bleibt.
  7. die Möglichkeit, dass unterbliebene Beitragszahlungen aufgrund finanzieller Engpässe, etwa durch Arbeitslosigkeit, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Die Entnahmemöglichkeit für finanzielle Notsituationen muss gestattet und
    die Vererbbarkeit auf frei wählbare Begünstigte ausgeweitet werden.

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