Volle Eigenheimzulage bei umfassender Altbauerweiterung

Die richtige Konzeption bei Umbauten von Altimmobilien kann für Hauseigentümer bares Geld bedeuten. Wer seinen Altbau so umfassend erweitert, dass nach dem Gesamteindruck eine neue Wohnung entsteht, darf dafür die maximale Eigenheimzulage beantragen.

Insbesondere für die zahlreichen Altbaubesitzer dürfte daher das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein interessant sein, auf das die die Quelle Bausparkasse hinweist (Az. 5 K 217 /00). Im verhandelten Gerichtsfall hatte ein Steuerzahler geklagt, der an sein Haus einen Winkel anbaute. Die Fläche der Wohnung im Obergeschoss erhöhte sich dadurch um rund 100 Quadratmeter. Das zuständige Finanzamt wollte dafür jedoch lediglich die halbe Eigenheimzulage für An- und Ausbauten an Immobilien gewähren.

Die Kieler Richter sahen die Sachlage jedoch anders. Hier sei insgesamt von einer neuen Wohnung auszugehen, da der Anbau den Wert der Altbausubstanz übersteige. Dem Kläger wurde die volle Förderung zugesprochen. Er erhält jetzt acht Jahre lang jährlich 2.556 Euro zuzüglich 767 Euro pro Kind.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.