Nicht alles Gute kommt von oben

Insbesondere parkende Autos stehen auf ihren vermeintlich sicheren Parkplätzen im Herbst manchmal äußerst ungünstig. Wenn dem Herbstwind das Laub fällt, werden nicht selten auch Äste durch die Luft gewirbelt. Wer darunter parkt, hat keine Chance auf Schadenersatz vom Eigentümer, wenn die Bäume gesund sind. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 1 U 1161/99).

Die Experten der ARAG-Rechtsschutzversicherung weisen darauf hin, dass normalerweise der Grundstückseigentümer dafür sorgen muss, dass sein Baumbestand, der am Straßenrand steht, zweimal jährlich durch äußere Sichtprüfung auf lose Äste oder Krankheiten kontrolliert wird.

Eine fachmännische Untersuchung ist vorzunehmen, wenn Umstände auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa Pilzbefall, dürre Äste, äußere Verletzungen. Unterlässt er dies, muss er für eventuelle Schäden an parkenden Autos durch herabstürzende Äste gerade stehen (OLH Hamm, Az. 9 U 144/02).

Auch wenn ein Baum aufgrund seines hohen Alters eine Gefährdung für Passanten und Autos darstellt, weil er umstürzen könnte, muss er wohl oder übel gefällt werden, wie auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az. V ZR 319/02) entschieden hat.

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