Mieten, kaufen oder lieber laufen?

Mieten statt kaufen: Restwert-Leasing

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Wer eine Finanzierung zu teuer findet, aber trotzdem einen Neuwagen fahren möchte, könnte einen Leasing-Vertrag in Erwägung ziehen. Mit den monatlichen Leasing-Raten tilgt man keinen Kredit, sondern zahlt Miete. Diese Mietzahlungen sind niedriger als die Tilgungsraten, allerdings gehört einem das Fahrzeug am Ende auch nicht. Leasing-Angebote werden vor allem von Firmen und Selbständigen genutzt, weil sie so Steuern sparen können. Für Privatpersonen rentiert sich Leasing kaum, auf jeden Fall sollten Sie den Vertrag ganz genau unter die Lupe nehmen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Standardverträge: einen mit Gebrauchtwagenabrechnung und einen mit Kilometerabrechnung, wobei letzterer empfehlenswerter ist. Bei der Gebrauchtwagenabrechnung wird im Voraus ein bestimmter Restwert des Fahrzeugs berechnet, der bei einem Verkauf am Ende der Vertragslaufzeit erreicht werden soll. Der Leasingnehmer geht hier ein Risiko ein, denn wenn der Wagen bei der Rückgabe weniger wert ist als kalkuliert, muss er den Differenzbetrag bezahlen.

Bedenken Sie, dass der Wiederverkaufswert des Wagens auch von der allgemeinen Marktlage beeinflusst wird, auf die der Leasingnehmer keinen Einfluss hat. Ist der tatsächliche Restwert allerdings höher als vereinbart, profitiert der Kunde nur zu 75 Prozent vom Gewinn, das restliche Viertel streicht die Leasinggesellschaft ein. Die Restwertabrechnung ist also eine relativ unsichere Sache.

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