Welche Leistung gibt es?
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Grundsätzlich zahlt die Lebensversicherung immer im Todesfall des Versicherungsnehmers, weltweit und unabhängig von der Todesursache. Von dieser Regelung gibt es allerdings zwei Ausnahmen:
Ist der Tod Folge einer aktiven Teilnahme an kriegerischen Ereignissen auf der Seite der Verursacher, zahlt die Versicherung in der Regel nicht, beziehungsweise beschränkt ihre Leistung auf die Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung.
Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.
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