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24.03.2009

Risiko-Lebensversicherung - finanzielle Sicherheit im schlimmsten Fall

Welche Leistung gibt es?

Grundsätzlich zahlt die Lebensversicherung immer im Todesfall des Versicherungsnehmers, weltweit und unabhängig von der Todesursache. Von dieser Regelung gibt es allerdings zwei Ausnahmen:

Ist der Tod Folge einer aktiven Teilnahme an kriegerischen Ereignissen auf der Seite der Verursacher, zahlt die Versicherung in der Regel nicht, beziehungsweise beschränkt ihre Leistung auf die Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung.

Bei Selbstmord zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Vertrag schon seit über drei Jahren besteht oder die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen wurde.

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Absicherung für den schlimmsten Fall: Die Risikolebensversicherung

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Bestattungskosten: Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Nichts ist umsonst und selbst der Tod kostet nicht nur das Leben, sondern auch eine Menge Geld. Gerade ältere Leute wollen sichergehen, dass sie einmal würdevoll bestattet werden. Ste ... weiter

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