Startseite > Baufinanzierung > Tipps > Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie
Startseite > Bausparen > Tipps > Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie
26.09.2008

Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wohnungsbaupraemie Für viele Deutsche führt der Weg zum eigenen Haus immer noch über den guten alten Bausparvertrag. Das liegt sicher auch an der staatlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Ab 2009 dürfen geförderte Bausparguthaben jedoch nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Was diese Änderung für Ihren Bausparvertrag bedeutet, lesen Sie in unserem Text.

 

Inhalt:

Laufende Bausparverträge nicht betroffen

(awe) Neben der klassischen Baufinanzierung über eine Hypothek ist ein Bausparvertrag eine beliebte Form, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Bausparverträge werden in der Regel für die Finanzierung von Wohneigentum, eine Modernisierung oder einen kompletten Neubau genutzt. Auch Mieter können mit dem Geld renovieren oder ihre Wohnqualität durch einen Umbau erhöhen.

Die vertraglich festgelegte Bausparsumme wird bis zu einem bestimmten Limit angespart, meist zu 40 bis 50 Prozent. Den Rest der Summe erhalten die Sparer als Darlehen von der Bausparkasse. Verglichen mit anderen Anlageformen ist der Geldanlagezins beim Bausparen zwar recht niedrig, er liegt meist bei einem bis 1,5 Prozent. Dafür ist der Darlehenszins in der Regel sehr günstig, hier zahlt man - je nach Tarif - zwei bis 4,5 Prozent Zinsen; das ist weniger als bei den meisten Hypotheken. Beide Zinsarten, für Haben und für Soll, sollte man bei Abschluss eines Bausparvertrages immer zusammen betrachten.

Zinsgarantie besteht über die gesamte Laufzeit, so kann man sich günstige Konditionen langfristig sichern. Wer allerdings auf den Kredit verzichtet und den Bausparvertrag nur zu Anlagezwecken nutzt, kann sogar von einem Bonuszins profitieren.

Bausparen noch 2008 kann sich lohnen

Noch müssen Sparer ihr Bausparguthaben einschließlich Wohnungsbauprämie nicht zwingend für Erwerb, Bau oder Renovierung einer Immobilie verwenden. Nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist kann das angesparte Guthaben auch für andere Zwecke, beispielsweise eine Reise, den Kauf eines Autos oder die Ausbildung der Kinder genutzt werden. Doch mit dem neuen Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) fällt dieser freie Verwendungszweck ab 2009 weg.

Alle bestehenden Bausparverträge und solche, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, können auch weiterhin für andere Zwecke genutzt werden. Wer in Zukunft bausparen will und sich beim Verwenden der Summe nicht auf eine Immobilie oder deren Ausstattung festlegen will, müsste noch in diesem Jahr zuschlagen.

Hier finden Sie weitere Informationen und eine Übersicht verschiedener Bauspartarife .

Tipp : Zusätzlich zur Wohnungsbauprämie kann man in Zukunft auch seine Riester-Zulagen in den Bausparvertrag investieren. Die neue Wohn-Riester-Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008. Ob sie allerdings auch auf bereits laufende Bausparverträge angewendet werden kann, ist noch offen. Zertifizierte Angebote zum Wohn-Riester soll es ab November 2008 geben. In diesem Text lesen Sie mehr zu Wohn-Riester.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Was sind wohnwirtschaftliche Zwecke? Das lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Richtig kalkulieren bei der Immobilienfinanzierung

Für die meisten Bürger ist der Kauf einer Immobilie die größte Investition ihres Lebens: Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert, geht in der Regel langfristige Verpflichtungen ein ... weiter

Der neue Energiepass: Ausweispflicht für Gebäude

Energieausweis für Gebäude Viele Immobilienbesitzer in Deutschland müssen seit Juli einen Energieausweis vorweisen können, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Für einige Wohngebäu ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.