Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) Ihre Vorsorgeaufwendungen ein.
Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch eine weitere Steuererstattung zusteht.