Zahlt die Versicherung auch, wenn ich nicht voll berufsunfähig werde?

Bei den meisten Versicherern haben Sie einen vollen Rentenanspruch, wenn Sie zu 50% berufsunfähig sind.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die so genannte Staffelrente. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.

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