Bei wechselnden Einsatzstellen haben die Finanzämter bisher nur die Entfernungspauschale berücksichtigt. Lediglich wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzort mehr als 30 Kilometer beträgt, wurden 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg berücksichtigt.
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Schlagwort: Werbungskosten
Bundesverfassungsgericht: Urteil zur Entfernungspauschale am 9. Dezember
Die Richter des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts werden am 9. Dezember 2008 um 11.00 Uhr ihr Urteil zur Entfernungspauschale verkünden. Seit dem Jahr 2007 können Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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