Schlagwort: Stundung

Ansparabschreibung

Der Begriff Ansparabschreibung wurde 2008 in „Investitionsabzugsbetrag“ umformuliert. Der Investitionsabzugsbetrag bezeichnet eine Rücklage, mit der Unternehmen ihren Gewinn mindern können. Diese Rücklagen sind jedoch für die Zukunft bestimmt. Durch die Gewinnminderung reduziert sich auch die Steuerbelastung im betreffenden Jahr, erhöht sich aber wieder im Jahr darauf. Durch diese Stundung der Steuerzahlung hat das Unternehmen im Jahr der Ansparabschreibung bzw. des Investitionsabzugsbetrags mehr Kapital zur Verfügung.