Schlagwort: Prämie

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

Die Höhe der Tarife orientiert sich an Alter und Geschlecht des Fahrers, daran, wie lange man den Führerschein schon hat und vor allem, wie viele Jahre man schon schadenfrei versichert ist. Außerdem ist die Art des Fahrzeugs ausschlaggebend. Alle Fahrzeugmodelle, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, werden in zwölf Typklassen aufgeteilt.

Dabei gilt nicht der Grundsatz „je schneller und größer, desto teurer“, sondern es kommt auf die statistische Unfallhäufigkeit des Modells an. So kann ein Porsche in einer günstigeren Haftpflicht-Typklasse fahren als ein Fiat Panda. Bei der Vollkasko-Versicherung ist der Panda allerdings wieder im Vorteil.

Auch der Zulassungs-Ort fällt ins Gewicht. Jeder Zulassungsbezirk ist einer von zwölf Regionalklassen zugeordnet. Insbesondere bei den Regionalklassen gibt es große Unterschiede zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung. Denn die Klasseneinteilung richtet sich nach dem jeweils versicherten Risiko.

Wer also in einer Gegend wohnt, in der Unfälle eher selten, Autodiebstähle aber häufig vorkommen, fährt in einer günstigen Haftpflicht-Regionalklasse, dafür ist der Kaskoschutz umso teurer.

Neben der Einstufung in Schadenfreiheits- Typ- und Regionalklassen spielen auch individuelle Faktoren eine Rolle. Etwa, ob das Auto im Freien oder in der Garage steht, wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden und ob eine Wegfahrsperre vorhanden ist.

Die Kriterien für die Höhe der Beiträge werden von den Versicherungen selbst festgelegt, deshalb gibt es Prämienunterschiede von mehreren hundert Euro.

Wie kann ich selbst die Prämie niedrig halten?

Als Fahranfänger kann man sparen, wenn man das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern versichert. Zweitwagen werden bei den meisten Gesellschaften zunächst mit 120 Prozent versichert. Weist man nach drei Jahren nach, dass das Fahrzeug von Sohn oder Tochter genutzt wurde, kann der erreichte Rabatt übertragen werden.

Für bestimmte Zielgruppen gibt es Rabatte, die Einfluss auf die Prämienhöhe haben. Heri können zum Beispiel Frauen, Einzelfahrer, Garagenbesitzer oder Wenigfahrer genannt werden. Die Rabatte sind aber an spezielle Auflagen gebunden, die man auch einhalten sollte, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Wer beispielsweise vom Garagenrabatt profitieren will, verpflichtet sich, das Fahrzeug nachts regelmäßig in einer Garage abzustellen. Wird das kaskoversicherte Auto vor der Haustür geparkt und entsteht beispielsweise ein Hagelschaden, werden häufig empfindliche Vertragsstrafen bis hin zum doppelten Jahresbeitrag fällig. Viele Versicherungen beteiligen den Kunden auch mit mehreren tausend Euro am Schaden, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wurde.

Im Zweifelsfall sollte man besser auf Rabatte verzichten und sich für eine preisgünstige Gesellschaft entscheiden. Generell gilt: eine Versicherung, die viele Rabatte anbietet, muss ihre Verluste über den Standardtarif wieder hereinholen. Dieser ist dann umso teurer.

Einfluss auf die Höhe der Prämien hat man auch bei Wahl des Kaskoschutzes. Der Beitrag zu Teil- und Vollkaskoversicherung richtet sich – genauso wie bei der Haftpflichtversicherung – nach der Typklasse des Fahrzeugs und dem Zulassungsbezirk, also der Regionalklasse. Für die Kaskoversicherung gelten allerdings andere Typklassen als für die Haftpflicht.

Bei der Vollkaskoversicherung kommt die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen hinzu. Oftmals ist es daher auch bei älteren Fahrzeugen günstiger das Auto Vollkasko zu versichern, da man durch eine niedrige Schadenfreiheitsklasse weniger zahlen muss.

Verliere ich den SF-Rabatt bei Vertragsunterbrechung?

Wird der Versicherungsvertrag unterbrochen, hat eine Unterbrechung von sechs Monaten keine Auswirkung auf die SF-Klasse. In der Regel wird die SF-Klasse im nächsten Versicherungsjahr weiter heraufgestuft – Schadenfreiheit vorausgesetzt. Dies gilt oftmals nicht für Fahranfänger, die ohne anrechenbare SF-Klasse fahren. Diese müssen im ersten Jahr mindestens sechs Monate unfallfrei und mit prämiengedeckten Versicherungsschutz fahren, um in die nächstgünstigste SF-Klasse zu kommen.

Nach einer Vertragspause von bis zu 7 Jahren steigt die SF-Klasse in der Regel nicht weiter an, aber bei den meisten Versicherern hat man auch keine Herabstufung zu befürchten. Man fährt also in der gleichen SF-Klasse weiter, bei der man aufgehört hat.

Dauert die Unterbrechung länger als sieben Jahre, verfällt bei den meisten Versicherern die SF-Klasse. Der Vertrag wird dann wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt. Man beginnt also wieder bei 0 oder 1/2, unabhängig davon, welchen Rabatt man früher bereits erzielt hatte.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Versicherer. Bei einigen Versicherern kann diese Frist kürzer oder länger ausfallen. Informieren Sie sich dazu in den Versicherungsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung.

Wie kann ich meine Versicherung wechseln?

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist nicht kompliziert und man kann schnell einige Euro Ersparnis einbringen. Wichtig zu wissen: Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt beim Wechsel zu einem neuen Anbieter erhalten.

Wechsel durch Ordentliche Kündigung: Ihren Versicherungsvertrag können Sie jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von 4 Wochen (in der Regel also der 30. November eines Jahres) kündigen.

Wechsel bei Prämienerhöhungen: Außerdem können Sie Ihre Versicherung wechseln, wenn der Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens, das über die Erhöhung der Versicherungsbeiträge informiert, ist ein Wechsel problemlos möglich.

Wechsel bei Fahrzeugwechsel: Auch wenn Sie sich ein neues Fahrzeug- unabhängig davon, ob es ein Neu- oder Gebrauchfahrzeug ist – kaufen, können Sie die alte Kfz-Versicherung kündigen und bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abschließen.

Darüber hinaus besteht nach jedem Unfall die Möglichkeit – sowohl für Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber – vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dabei sollte der Versicherungsnehmer die schriftliche Kündigung unbedingt per Einschreiben an den Versicherer schicken

Wann habe ich ein Recht auf Sonderkündigung?

Auch nach dem 30. November können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aus ihrem Vertrag aussteigen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei einem Fahrzeugwechsel, im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen. Auch wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Prämienerhöhungen werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Mitunter erfahren Versicherte aber erst im Dezember öder Januar davon.

Wenn man eine veränderte Beitragsrechnung in den Händen hält, bleibt für die Kündigung auf jeden Fall einen Monat Zeit. Innerhalb dieses Monats sollte man sich nach einer neuen, günstigeren Versicherung umsehen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31. Dezember kündigen, so dass das Versicherungsjahr beim neuen Anbieter pünktlich zum 1. Januar beginnt.

Bei einem Schadensfall haben sowohl Sie als auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. In der Vergangenheit war es nicht ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da der Versicherungsnehmer bei einer selbst getätigten Kündigung die bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurück erhielt. Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist das Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie nun abgeschafft. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer nur so lange für die Versicherung zahlen, wie auch der Versicherungsschutz besteht.

Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie ganz einfach aus Ihrem Vertrag aussteigen. Denn mit dem neuen Auto müssen Sie nicht bei der bisherigen Versicherung bleiben. Die Anmeldung beim neuen Versicherer gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Im Herbst 2006 wurden erstmals Tarife mit Werkstattbindung eingeführt. Diese haben auch im neuen Versicherungsjahr weiterhin Bestand. Die Werkstattbindung besagt, dass Fahrzeuge bei einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert werden müssen.

Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen Versicherung und Werkstatt. Die Kostenvorteile durch Großkundenrabatte und andere Effekte werden in Form einer niedrigeren Prämie an den Versicherten weitergegeben.

Wird das Fahrzeug allerdings nicht in einer Partnerwerkstatt repariert, kann es Einschränkungen geben. Beispielsweise übernimmt die Versicherung nicht die vollen Kosten, sondern behält einen Abschlag zurück.

Schließt man eine Versicherung mit Werkstattbindung ab, sollte man darauf achten, ob das Werkstattnetz dicht genug ist, oder ob durch die Werkstattbindung möglicherweise Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers verletzt werden. Denn auch der besteht oft auf festgelegten Werkstätten, sonst erlischt die Garantie.

Worin unterscheiden sich verschiedene Tarife?

Bei einer guten Autoversicherung darf man nicht nur auf den Preis achten, sondern muss auch die angebotenen Leistungen im Augen behalten.

Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen individuellen Bedarf prüfen und daraufhin die passende Versicherung auswählen. Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Punkte, in denen sich die Kfz-Tarife der Versicherungen unterscheiden.

Deckungssummen
In Bereich der Haftpflichtversicherung unterscheiden sich die Deckungssummen, welche die Versicherung im Schadensfall maximal übernimmt. Je nach Tarif beträgt die Grenze 50 oder 100 Millionen. Euro. Allerdings sind schon Haftpflichtschäden im Umfang von 50 Millionen Euro extrem selten.

Mallorca-Police
Die „Mallorca-Police“ ist eine Klausel, nach der die Haftpflichtversicherung bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland zahlt, wenn die verursachten Schäden nicht vollständig von der Versicherung des Mietwagens übernommen werden. Da die Versicherungssummen beispielsweise in einigen südeuropäischen Ländern viel niedriger als in Deutschland sind, kann ein Schaden dort schnell die Deckung übersteigen.

Fahrlässigkeit
Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, daß die Versicherung die Übernahme von Vollkaskoschäden verweigern kann, wenn der Fahrer „grob fahrlässig“ gehandelt hat. Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer gerade einen neuen Sender am Autoradio gesucht hat, kann dies unter Umständen schon ausreichen, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Marderbiss
Werden Schläuche und Kabel durch Marderbiss zerstört, kann dies zu gravierenden Schäden am Auto führen. In diesem Fall ist es wichtig, ob die Versicherung nur den – vergleichsweise geringen – Schaden ersetzt, der durch den Marder selbst verursacht wurde, oder auch die Folgeschäden, die bis zum Totalschaden reichen können.

Wildschäden
Wildschäden werden häufig nur für Unfälle mit so genanntem Haarwild – beispielsweise Rehe und Wildschweine – übernommen. Jedoch haben einige Versicherer den Versicherungsschutz auf den Zusammenstoß mit Hund, Schaf, Rind usw. erweitert, bei anderen wurde dieser sogar auf alle Wirbeltiere erweitert.

Totalschaden
Grundsätzlich zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden nur soviel, wie ein gleichwertiges Fahrzeug kostet. In manchen Versicherungsbedingungen ist jedoch geregelt, dass bei Neuwagen bis zu einem bestimmten Alter der Neupreis erstattet wird und nicht der Zeitwert.

Zubehör
Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich teilweise deutlich in der Höhe, bis zu der Zubehör – wie beispielsweise ein Autoradio oder das Navigationsgerät – mitversichert ist.

GAP-Deckung
Wird ein Fahrzeug über Leasing finanziert, kann es wichtig sein, ob der Tarif eine so genannte GAP-Deckung anbietet. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht nur der Zeitwert ersetzt wird, sondern – falls notwendig – der weitaus höhere Restbuchwert des Fahrzeugs, der noch an die Leasingfirma bezahlt werden muss.

Schadenfreiheitsklasse
Mit der Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre sinkt der Versicherungsbeitrag deutlich, denn der Rabatt steigt mit der Schadenfreiheitsklasse. Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich jedoch stark in den Voraussetzungen, unter denen der erworbene Schadensfreiheitsrabatt auf andere Personen übertragen werden kann.

Rabattretter
Auch gibt es Unterschiede beim „Rabattretter“. Das ist eine Klausel, die langjährig unfallfreie Fahrer nach dem ersten Unfall vor einem Prämienanstieg bewahrt. Sie werden zwar in der Schadenfreiheitsklasse herabgestuft, behalten aber den hohen Schadenfreiheitsrabatt.

Elementarschäden
Zuletzt sind auch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen bei der Abdeckung von Elementarschäden zu verzeichnen. Einige Tarife bieten zusätzlichen Schutz in der Teilkaskoversicherung: Neben Beschädigungen durch Brand, Hagel und Sturm sind dann auch Schäden durch weitere Naturgewalten wie Lawinen abgesichert.

Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

Wer bereits versichert ist, aber feststellt, dass es die gleichen Leistungen bei einem anderen Anbieter um einiges günstiger gibt, kann aus dem bisherigen Vertrag bis zum Jahresende aussteigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende. Man muss sich also spätestens bis zum 30. November entschieden haben. Am einfachsten wird es, wenn Sie unsere Musterkündigung nutzen.

In einigen Fällen haben Sie auch Sonderkündigungsrechte. Dies gilt beispielsweise bei Vertragsänderungen seitens der Versicherung. Informiert Sie die Versicherung etwa über eine Beitragserhöhung, haben Sie für die Kündigung einen Monat nach Erhalt der Rechnung Zeit. Wenig ratsam, aber auch möglich ist es, bei einer Schadensmeldung zu kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden reguliert. Die im Voraus gezahlten Beiträge erhält man allerdings nicht zurück, obwohl der Versicherungsschutz sofort endet. Im Schadensfall hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Macht sie davon Gebrauch, muss sie die Prämie aber erstatten.

Meldet man seinen bisherigen Wagen ab, kann man die Versicherung natürlich auch unterjährig verlassen. Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Fahrzeug, bei einem Fahrzeugwechsel oder der Anschaffung eines Zweitwagens kann man auch die Versicherung frei wählen.