Schlagwort: LBS

Umzug wegen Schimmels: Finanzamt muss nicht zahlen

Das Auftreten von Schimmel in einer Immobilie kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden für die Bewohner führen. Darüber gibt es unter Medizinern längst keinen Zweifel mehr. Aber nicht jeder Schimmelbefall hat automatisch zur Folge, dass die Betroffenen alle daraus entstehenden Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen können. Dazu sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gewisse Voraussetzungen erforderlich. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 66/08)
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Mieter hat freie Farbwahl

Die Interessen von Eigentümern und Mietern, den Anstrich einer Wohnung betreffend, sind manchmal beim besten Willen nicht unter einen Hut zu bringen. Wo die einen gerne unauffällige Farben hätten, die bei einer Weitervermietung kein Problem darstellen, da lieben es die anderen sehr bunt. Beim Auszug haben Eigentümer den Anspruch, dass die Räume nicht in schwarz oder pink hinterlassen werden.
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