Das Jahr 2009 bringt für die Bundesbürger zahlreiche Neuerungen, etwa durch die Einführung der Abgeltungsteuer. Was bleibt, ist der jährliche Freibetrag in Höhe von 801 Euro pro Person (Ehepaare: 1.602 Euro), der jedoch künftig Sparer-Pauschbetrag heißt.
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Schlagwort: Freibetrag
Bund der Steuerzahler begrüßt Anhebung des Kinderfreibetrages
Formal müssten die höheren Freibeträge erst ab dem Jahr 2010 angewandt werden. Seit dem 6. Existenzminimumbericht wird aber das steuerfrei zu stellende Existenzminimum auf Basis gesamtdeutscher Daten ermittelt, während vorher nur das Datenmaterial der alten Bundesländer herangezogen wurde.
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