Bund der Steuerzahler begrüßt Anhebung des Kinderfreibetrages

Formal müssten die höheren Freibeträge erst ab dem Jahr 2010 angewandt werden. Seit dem 6. Existenzminimumbericht wird aber das steuerfrei zu stellende Existenzminimum auf Basis gesamtdeutscher Daten ermittelt, während vorher nur das Datenmaterial der alten Bundesländer herangezogen wurde.

Diese Methodik führte dazu, dass der Kinderfreibetrag nicht schon nach dem letzten Existenzminimumbericht angehoben werden musste. „Die veränderte Rechenbasis hat den Termin für eine Erhöhung zwar nach hinten geschoben, trotzdem ist sie überfällig.

Die Reaktion der Bundesregierung kann deshalb nur so ausfallen. Sie ist aber keinesfalls ein steuerpolitisches Geschenk. Insofern sollte sich die Regierung auch nicht damit brüsten“, so Dr. Däke.

Bei aller Euphorie über die deutliche Anhebung des Kinderfreibetrages muss der 7. Existenzminimumbericht kritisch analysiert werden. Der Bund der Steuerzahler wird dabei untersuchen, ob für die Berechnung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums die sachgerechten Zahlengrundlagen gewählt wurden.

Dr. Karl Heinz Däke: “ Wir hinterfragen beispielsweise, warum als Berechnungsgrundlage die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 2003 und nicht die aktuelle aus dem Jahr 2008 verwendet wurde. Die anzusetzenden Quadratmeter-Mieten wurden auf der Grundlage der Wohngeldstatistik ermittelt.

Auch hier muss überprüft werden, ob diese Statistik die durchschnittlichen Mieten in Deutschland repräsentativ abbildet. Hinterfragt werden muss auch, ob die Erhebungen aus den Jahren 1988 bzw. 2001 für den Wohnflächenbedarf eines Kindes noch realitätsnah sind.“

Der Bund der Steuerzahler wird prüfen, ob sich bei Verwendung aktuellerer Werte oder anderer Daten auch ein höheres Existenzminimum für Erwachsende ergeben würde.

Wenn das der Fall sein sollte, müsste auch der Grundfreibetrag für Erwachsene so schnell wie möglich angehoben werden, fordert der Verband abschließend.

Pressemitteilung des BdSt

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