Im Test: Die Augenversicherung der KarstadtQuelle Versicherungen

Nachteile und forium Test-Urteil zur Augenzusatzversicherung

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Nachteile
Für Erblindung wird aus der Augenzusatzversicherung der KarstadtQuelle Versicherungen nur gezahlt, wenn diese von einem Unfall verursacht wurde. Da nützt dem Versicherten auch der Verzicht auf Gesundheitsfragen nichts. Denn Blindheit, die durch eine Krankheit verursacht wird, zählt nicht als Versicherungsfall.

Laut einer Erhebung der WHO von 2002 zur Ursache der Erblindung, sind die Hauptursachen in mit Deutschland vergleichbaren europäischen Industrienationen jedoch Krankheiten wie Altersabhängige Macula-Degeneration (im Volksmund: Altersblindheit, 50 Prozent), der Grüne Star (18 Prozent) und durch Diabetes verursacht (17 Prozent). Der Unfall als Grund für eine Neuerblindung verbirgt sich unter den "Anderen Ursachen" – und dieser Anteil liegt bei 4,6 Prozent. Es ist also weitaus unwahrscheinlicher durch einen Unfall auf beiden Augen zu erblinden als durch eine Krankheit.

Die Zuzahlung bei Erblindung ist zweckgebunden und nicht zur freien Verwendung des Versicherten bestimmt. Die KarstadtQuelle Versicherungen zahlen für Ausgaben, die wegen der Blindheit anfallen bei Umbauten, für Hilfsmittel oder Schulungen. Der Versicherte muss demzufolge nachweisen, dass er diese Ausgaben tatsächlich wegen der Neuerblindung getätigt hat.

Auch alle anderen Zahlungen aus der Versicherung werden als Zuschuss geleistet. Mit den Zuschüssen zu Vorsorgeuntersuchungen und Sehhilfen kann der Kunde seine Kosten sicherlich abdecken, bei der Laser Operation muss er selbst eine große Ausgabe tätigen um die Versicherungsleistung zu erhalten.

forium.de-Testurteil
Erblindung durch Krankheit zählt nicht als Versicherungsfall in der Augenzusatzversicherung der KarstadtQuelle Versicherungen. Dabei werden selbst im Verkaufsprospekt gerade der Grüne Star sowie die Macula-Degeneration als die häufigsten Erblindungsursachen genannt ("fast 70 Prozent"). Dieses Risiko soll der Patient durch Vorsorgeuntersuchungen mindern, die er über die Augenzusatz-Versicherung der KarstadtQuelle Versicherungen mit finanzieren kann. Die gesetzlichen Kassen übernehmen nur noch die medizinisch notwendigen Augenuntersuchungen. Anders herum: Ist die Untersuchung medizinisch erforderlich, zahlen die Kassen auch.

Wer diese Entscheidung nicht seiner Krankenkasse überlassen will, kann im Premium-Tarif aufs Jahr gerechnet 200 Euro für Untersuchungen rausholen. Doch um diesen Zuschuss und den für Sehhilfen, wirklich auszunutzen, muss man schon konsequent jährlich zur Vorsorge gehen und sich regelmäßig eine neue Brille kaufen. Wer allerdings plant, seine Augen lasern zu lassen, kann den 1.000 Euro-Zuschuss nutzen, um seine Kosten zu senken – allerdings erst nach der zweijährigen Leistungseinschränkung in voller Höhe.

Doch nicht für jeden Patienten ist eine Laser-Operation die geeignete Methode, seine Sehstärke zu verbessern. Deswegen sollten sich Interessierte vor Abschluss der Versicherung erkundigen, ob diese Maßnahme medizinisch überhaupt möglich ist. Sonst ist der Laser-Zuschuss für sie sinnlos. Und auch mit Zuschuss müssen die Versicherten immer noch den größeren Teil der OP-Kosten selbst aufbringen.

Der Zuschuss nur bei unfallbedingter Erblindung ist ein unsicherer Schutz, da die krankheitsbedingte Erblindung viel häufiger vorkommt. Diese ist beispielsweise über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung mitversichert. Und wer bereits eine private Unfallversicherung sein Eigen nennt, hat über diese sowohl die unfallbedingte Erblindung als auch viele weitere Unfallfolgen versichert.

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