Private Unfallversicherung – Eine Versicherung für alle?

Auf dem Hin- und Rückweg und natürlich während der Arbeit selbst, ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, auch Schüler und Studenten. Jedoch: Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im privaten Bereich und nicht am Arbeitsplatz. Für diese Bereiche braucht man eine private Unfallversicherung.

Lohnt sich eine private Unfallversicherung?

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Eine private Unfallversicherung ist eine gute Vorsorge. Sie schützt den Versicherten und seine Familie zwar nicht vor dem Unfall, aber vor möglichen finanziellen Folgen.
Den umfassendsten Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet sicherlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber nicht alle, die es möchten, können eine solche Versicherung abschließen, weil sie zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung von der Versicherung abgelehnt werden oder keinen anerkannten Beruf ausüben.

Auch Personen, die nicht berufstätig sind, und Kinder werden in der Regel nicht in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen. Für sie ist eine Privatunfallversicherung auf jeden Fall ratsam und durchaus ein sinnvoller Ersatz. Sie ersetzt im Schadensfall den Verlust der Arbeitskraft durch eine Kapitalauszahlung und/oder eine Rente.

Das ist versichert:
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens einschließlich der Berufsunfälle und das weltweit. Die Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Das ist der große Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Nicht versichert sind Krankheiten.

Wenn eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug berücksichtigt. Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie müssen zusätzlich versichert werden, jedoch versichern nicht alle Versicherungen jede Extremsportart.

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