Ein Rentner bezieht seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus einer monatlichen Rente, die von einer gesetzlichen oder privaten Versicherung gezahlt wird. Für die Altersrente ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Die Altersgrenze für Rentner liegt derzeit bei 65 Jahren und soll in Zukunft schrittweise auf 67 Jahren angehoben werden.
Kategorie: Lexikon
Rentenversicherungsträger
Die Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung sind:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Deutsche Rentenversicherung Nord
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung. In ihr sind 57 Millionen Bürger versichert.
Rentenrechtliche Zeiten
Die Deutsche Rentenversicherung gliedert die rentenrechtlichen Zeiten in Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten.
Rentenniveau
Als Rentenniveau wird das Verhältnis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens und der Standardrente, auch Eckrente genannt, bezeichnet. Zur Berechnung wird ein fiktiver Eckrentner mit einer 45-jährigen Beitragsdauer, einem Durchschnittseinkommen und einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt. Das Rentenniveau betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern 1.210 Euro bzw. 46,4 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens.
Rentengarantiezeit
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Für die vertraglich festgelegte Dauer der Rentengarantiezeit wird die Rente auf jeden Fall ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer stirbt. In diesem Fall wird die Rente an die Erben bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit ausgezahlt.
Rentenformel
Mit der Rentenformel wird die Höhe einer Rente berechnet. Bei der Berechnung werden Beitragsdauer, Höhe der Beiträge und Zeitpunkt des Renteneintritts berücksichtigt. Die Höhe der Rente ist außerdem an die die Höhe der Bruttolöhne gekoppelt.
Höhe der Rente = Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x persönliche Entgeltpunkte
Rentenbescheid
Gesetzlich Rentenversicherte erhalten mit Eintritt in die Rente den so genannten Rentenbescheid, der die Art und die Höhe der Rente feststellt. Gegen den Rentenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Rentenbeitragssatz
Der Rentenbeitragssatz beträgt derzeit 19,9 Prozent vom Bruttolohn. Er wurde zuletzt im Juli 2007 erhöht.
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt anteilig die Höhe einer Rente, je nach Rentenart. Eine Altersrente hat beispielsweise den Rentenartfaktor 1, eine Erwerbsminderungsrente den Faktor 0,5.