Kategorie: Lexikon

Rentner

Ein Rentner bezieht seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus einer monatlichen Rente, die von einer gesetzlichen oder privaten Versicherung gezahlt wird. Für die Altersrente ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Die Altersgrenze für Rentner liegt derzeit bei 65 Jahren und soll in Zukunft schrittweise auf 67 Jahren angehoben werden.

Rentenversicherungsträger

Die Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung sind:

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Deutsche Rentenversicherung Nord
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Rentenniveau

Als Rentenniveau wird das Verhältnis des durchschnittlichen Bruttoeinkommens und der Standardrente, auch Eckrente genannt, bezeichnet. Zur Berechnung wird ein fiktiver Eckrentner mit einer 45-jährigen Beitragsdauer, einem Durchschnittseinkommen und einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt. Das Rentenniveau betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern 1.210 Euro bzw. 46,4 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens.

Rentenformel

Mit der Rentenformel wird die Höhe einer Rente berechnet. Bei der Berechnung werden Beitragsdauer, Höhe der Beiträge und Zeitpunkt des Renteneintritts berücksichtigt. Die Höhe der Rente ist außerdem an die die Höhe der Bruttolöhne gekoppelt.

Höhe der Rente = Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x persönliche Entgeltpunkte