Kategorie: Lexikon

Risikostrukturausgleich

Der Risikostrukturausgleich soll für einen gerechten Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sorgen. Beim so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich erhalten Krankenkassen für Versicherte mit besonders schweren oder kostenintensiven Behandlungskosten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Damit hat eine Krankenkasse mit jungen und dadurch häufig gesünderen Mitgliedern nicht automatisch einen Wettbewerbsvorteil und Krankenkassen mit einer älteren Mitgliederstruktur keinen Nachteil.

Riester Rente

Die Riester-Rente ist das Kernstück der Rentenreform von 2001.
Hiermit reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass die Bevölkerung immer älter wird und mit der Zeit immer weniger Arbeitnehmer in die Rentenkassen einzahlen, während die Zahl der Rentner stetig steigt. Das Rentenniveau sinkt. Die dadurch entstehende Rentenlücke sollen die Versicherten durch Eigeninitiative auffüllen.

Die staatlich geförderte Riester-Rente soll bewirken, dass möglichst viele Menschen zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufbauen. So sollen sie sich auch mit einer niedrigeren gesetzlichen Rente im Alter noch ihren bisherigen Lebensstandard leisten können.

Durch Zulagen und die steuerlichen Vorteile soll jedem Arbeitnehmer der Anreiz gegeben werden, selbst in seine persönliche Altersvorsorge zu investieren.

Repräsentationsaufwand

Als Repräsentationsaufwände werden unangemessen hohe Ausgaben bezeichnet, die das Finanzamt nicht mehr als Betriebsausgaben anerkennt, sondern als Kosten für die private Lebensführung. Das kann der Fall sein, wenn ein Firmenwagen ein Auto der Luxusklasse ist oder Büromöbel sehr wertvoll sind und dadurch einen eher repräsentativen Charakter haben.