Betriebshaftpflichtversicherung – Pannen und Fehler im betrieblichen Alltag absichern

Umwelthaftpflicht

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Standardmäßig sind auch Umweltschäden abgesichert, sofern sie durch das normale Betriebsrisiko verursacht sind. Läuft beispielsweise ein Farbeimer aus, zahlt die BHV für die daraus resultierenden Sach- und Personenschäden.

Die Umwelt-Basisdeckung genügt aber nur bei kleineren Gefahren. Befindet sich ein Heizöltank auf dem Gelände oder Anlagen, für die eine amtliche Genehmigung erforderlich ist, muss eine erweiterte Umweltdeckung vereinbart werden.

Produkthaftpflicht
Das Produktrisiko umfasst Sach- und Personenschäden durch Erzeugnisse, die vom Unternehmen geliefert oder produziert wurden. Darunter fallen auch Schäden, die nach dem Abschluss von Arbeiten oder Dienstleistungen auftreten.

Schäden, die schon während der Ausführung entstehen, sind unter Umständen nicht abgesichert. Gerade Handwerksbetriebe sollten darauf achten, dass der Vertrag auch Bearbeitungsschäden umfasst. Dann wären beispielsweise auch Farbkleckse auf dem Teppichboden versichert, die ein Maler versehentlich beim Streichen der Decke verursacht hat.

Die Haftpflichtversicherung leistet auch nicht bei Vertragsschäden. Liefert das Unternehmen also Produkte, die nicht die vereinbarten Eigenschaften haben, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Anders liegt der Fall, wenn durch die mangelhaften Waren Personen oder Sachen zu Schaden kommen.

Produzenten und Händler, die nicht nur an den Endverbraucher liefern, brauchen in der Regel eine zusätzliche Produkthaftpflichtversicherung. Vermögensschäden sind in der regulären Betriebshaftpflichtversicherung nämlich nur enthalten, wenn sie aus Sach- oder Personenschäden hervorgehen.

Echte Vermögensschäden bezahlt aber nur die Produkthaftpflichtversicherung. Sie können insbesondere dann entstehen, wenn Waren zur Weiterverarbeitung produziert werden.

Liefert beispielsweise ein landwirtschaftlicher Betrieb irrtümlich verdorbene Eier, aus denen eine andere Firma Tiefkühltorten herstellt, entsteht ein Vermögensschaden. Schließlich muss die gesamte Tortenproduktion vernichtet werden. Hier greift die Produkthaftpflichtversicherung.

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