Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust

„Sie sind entlassen.“ Diese drei Worte sind der wohl größte Albtraum eines Arbeitnehmers. Bedeuten sie doch das Ende des lieb gewonnenen Jobs, kollegialer Gespräche und vor allem den Verlust der beruflichen und finanziellen Sicherheit. Wer nach einer Kündigung den ersten Schock überwunden hat, sollte kühlen Kopf bewahren, denn er muss schnell handeln.

Arbeitslosigkeit melden

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Wer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhält, muss das der Arbeitsagentur idealerweise drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit melden. Wer jedoch kurzfristiger von seiner Entlassung erfährt, muss dies innerhalb von drei Tagen der Arbeitsagentur melden. So soll bereits im Vorfeld der eigentlichen Arbeitslosigkeit das Möglichste getan werden um für den Betroffenen einen neuen Job zu finden.

Wer eine Kündigung erst verspätet meldet, muss mit einer Sperrfrist bei den Leistungen rechnen. Bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung beträgt die Sperrzeit eine Woche. Wer selbst kündigt, bekommt bis zu drei Monate keine Leistungen von der Arbeitsagentur. Dasselbe gilt, wenn der Entlassene die Kündigung durch Fehlverhalten herbeigeführt hat, bei einer so genannten verhaltensbedingten Kündigung.

Auch wenn das Arbeitslosengeld bereits ausbezahlt wird, muss der Arbeitssuchende einige Pflichten erfüllen, damit ihm keine Leistungen gestrichen werden. So muss er sich selbst aktiv um eine neue Stelle bemühen und auch für die Bemühungen des Arbeitsvermittlers verfügbar sein. Mit Zustimmung der Arbeitsagentur ist eine Ortsabwesenheit für höchstens 21 Tage im Jahr möglich.

2 Kommentare zu “Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust”:

  1. Frank

    Sehr allgemein. Wie setzt sich der Regelsatz zusammen? z.B.: der Regelsatz für Strom ist anfechtbar Sozialgericht Frankfurt a.M.
    AZ: S 58 AS 518/05

  2. Pingback: Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner | Girokonten | Tipps | Redaktion

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