Brokerage Lexikon Steuern 2. September 2009 von Andrea Wekenborg Anteilsveräußerung Der Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch einen Gewerbebetrieb wird als Anteilsveräußerung bezeichnet. Der Gewinn aus diesem Geschäft ist dem Gewerbeertrag zuzuschreiben und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer.