04.09.2013 | Hamburg
Die Hinterbliebenenabsicherung in Condor Basis- und Riesterrenten-Verträgen gilt ab sofort nicht mehr nur für Ehepartner, sondern auch für eingetragene Lebenspartner.
Hintergrund ist eine Änderung im Einkommensteuergesetz, wonach die einkommensteuerlichen Regelungen zu Ehegatten und Ehen nun auch auf eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet werden.
Die neue Definition von Hinterbliebenen gilt bei Condor sowohl für alle Neuverträge als auch für bestehende Verträge. Für bereits zertifizierte Verträge ist entsprechend keine erneute Zertifizierung erforderlich. Die Aufnahme erfolgt automatisch und ohne Mehrbeitrag.
Der Makler profitiert hier einmal mehr vom Service der Condor Versicherungen: Schnell, unbürokratisch und vor allem automatisch und kostenfrei wird diese Änderung zum Vorteil seiner Kunden vollzogen.
Vollständige Pressemitteilung (PDF | 26 KB)
Pressemitteilung Condor (04.09.2013 | Hamburg)