Nicht ohne Alkotester nach Frankreich

Nicht ohne Alkotester nach Frankreich


Concordia:
Urlaubs-Spaßbremsen vermeiden
Vorschriftenvielfalt in Europa


„Auch eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt“, so lautet eine alte orientalische Weisheit. Vor dem Antritt der Urlaubsreise mit eigenem Auto in ein EU-Land ist vor dem ersten Schritt noch einiges zu beachten. Wer – wie in Deutschland üblich – nur mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste ausgestattet über die Grenze fährt, kann eine mitunter teure Überraschung erleben. Hier zeigt sich bei Vorschriften für ausländische Kfz die ganze Vielfalt Europas.

Wer etwa in Frankreich mit dem Auto reist, muss ab dem 1. Juli einen Alkoholtester zum Selbsttest im Fahrzeug dabei haben. Nach einer Übergangsfrist von vier Monaten droht ein Bußgeld. Noch Pflicht: Warnweste und Warndreieck.
Den AlkoTester kann man in Frankreich, z.B. an Tankstellen für ein paar Euro kaufen.

Dies ist aber nicht die einzige auf den ersten Blick vielleicht skurrile Vorschrift in Europa. Wer in Großbritannien/Irland im Linksverkehr unterwegs ist, braucht z.B. Klebestreifen für das asymmetrische rechte Abblendlicht. Das macht aber Sinn, denn es verhindert, dass entgegenkommende Fahrzeuge durch das asymmetrische Abblendlicht geblendet werden.

In Italien geht nichts ohne Warnweste. Dabei muss jeder, der ein Pannen- oder Unfallauto verlässt, eine Warnweste tragen – bei 4 Personen also 4 Warnwesten mitführen. Bei Verstoß kann ein Bußgeld von mindestens 33 € fällig werden (in Spanien bis zu 91 €).

Die Warnwesten müssen dabei im Fahrzeugraum mitgeführt werden – also nicht irgendwo im Kofferraum liegen.
In Kroatien sind Ersatzglühlampen mitzuführen, in der Türkei ein zweites Warndreieck.

Wer an seinem Reservekanister hängt, sollte sich vorher gut informieren. So sind die Spritreserven in England auf Fähren verboten, in Bulgarien gänzlich.

„Die Vorschriften sollten dringend eingehalten werden, sonst leiden Urlaubsspaß und Reisekasse. Ohne Warnweste in Belgien unterwegs, kann Geldstrafen von 50 Euro bis zu 1.375 Euro bedeuten. Das gilt auch für Motorradfahrer“, sagt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen. „Wer diese Urlaubs-Spaßbremsen vermeiden will, sollte sich vorher über die Vorschriften in seinem Reiseland genau informieren.“


Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Michael Vieregge,
Abteilungsdirektor Stab / Kommunikation Presse
Tel.: 0511 / 57 01 – 18 70
michael.vieregge@concordia.de 

Pressemitteilung Concordia (03.07.12 – Alkotester)

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