EC-Karten-Nutzung im Ausland nur eingeschränkt möglich

Die gute Nachricht vorab: An den meisten Bankautomaten können Kunden mit der EC-Karte nun wieder Geld erhalten. 20 Millionen Sparkassenkunden können ihre Karten aber nur mit Glück zum Bezahlen nutzen. Jeder dritte Händler nimmt derzeit die Karten nicht an. Auch mit Kreditkarten gibt es große Schwierigkeiten. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten:
• Betroffen sind EC-Karten, die mit einem quadratischen EMV-Chip ausgestattet sind. Die Chips wurden falsch programmiert.
• Die Probleme treten bei etwa 20 Millionen der rund 45 Millionen von Sparkassen und Landesbanken ausgegebenen EC-Karten auf. Bei privaten Banken sind nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Banken rund 2,5 Millionen von insgesamt 22 Millionen ausgegebenen Karten betroffen.
• An Bankautomaten in Deutschland hatte es seit Jahresbeginn Probleme gegeben. Seit heute sind aber fast alle Bankautomaten hierzulande umprogrammiert, so dass es kaum noch Probleme gibt.
• Im Ausland muss aber mit Ausfällen gerechnet werden; Geldautomaten und Händlerterminals in alle Länder können die Akzeptanz der Karten verweigern.
• Es sollen zuerst in Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich und Spanien die Geldautomaten neu konfigurieren werden.
• Nur in den USA gibt es keine Probleme.
• In Deutschland streiken bei rund einem Drittel der Händler die Terminals, wenn der Kunde mit EC-Karte, zahlen will.
• Wer als Ersatz mit einer Kreditkarte zahlen will, kann die gleiche Pleite erleben, wenn sie mit EMV-Technik ausgestattet ist.
Wann alle Bankautomaten, EC- und Kreditkarten sowie Händlerterminals umprogrammiert sein werden und wieder einwandfrei funktionieren, kann derzeit niemand genau sagen. Daher raten ARAG Experten zu folgen Maßnahmen:
• Wer zeitnah eine Auslandsreise plant, sollte sich mit Bargeld in der Landeswährung oder besser noch Reisechecks eindecken.
• Rückt der Bankautomat kein Geld aus, bekommt man am Schalter Bargeld. Eventuelle Gebühren sollte man sich unbedingt per Quittung bestätigen lassen. Dann kann man später die Rückerstattung von der Hausbank verlangen.
• Es besteht Anspruch auf Schadenersatz, wenn man sehr lange braucht, um sich Bargeld zu beschaffen oder der Einkauf an der Kasse liegen bleiben musste. Da die Kreditinstitute den Programmierungsfehler zu vertreten haben, kann man ihnen den Mehraufwand in Rechnung stellen.
(Pressemitteilung ARAG)

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