Kein Polizeiprotokoll bei Bagatellschäden nötig

Wer nach einem leichten Auffahrunfall die Unfallstelle räumt, ohne die Polizei zu holen, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Falsch! Das Gegenteil ist der Fall:
Bei Bagatellunfällen müssen die Beteiligten unverzüglich beiseite fahren. Nach Informationen von AUTO BILD (Heft 41, Erscheinungstermin 9.10.2009) kann jeder mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bestraft werden, der diese Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (§ 34) nicht beachtet. Der Versicherungsschutz ist bei leichten Unfällen gesichert, wenn die Beteiligten die Unfalldaten untereinander austauschen – am besten auf dem Seitenstreifen oder auf einem Parkplatz. Anders sieht das aus, wenn es sich um einen schweren Unfall handelt, dann muss nach Absicherung der Unfallstelle auf Polizei und andere professionelle Helfer gewartet werden.
Pressemitteilung der Axel Springer Auto Verlag GmbH

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