Rauchmelder können Leben retten

Die größte Gefahr bei Bränden ist die starke Rauchentwicklung. In sieben Bundesländern sind Rauchmelder daher bereits Pflicht. Wird dieser Vorschrift nicht Folge geleistet, kann es im Schadensfall zu Schwierigkeiten mit der zuständigen Versicherung – in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers – kommen. Denn Teil vieler Versicherungsverträge ist eine Klausel, laut der sich Versicherungsnehmer an gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften halten müssen. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren oder die Versicherungsleistung kann wegen „grober Fahrlässigkeit“ gekürzt werden. Komplex gestaltet sich die Haftungsfrage, wenn der installierte Rauchmelder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Voraussetzung ist daher die regelmäßige Wartung, die, so die Empfehlung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, schriftlich dokumentiert werden sollte. Bei landesgesetzlich vorgeschriebener Rauchmelderpflicht müssen Bauherren bzw. Hauseigentümer für Einbau und Wartung der Geräte sorgen. Der Vermieter kann diese Aufgaben auch dem Hausmeister, einem Elektroinstallateur oder, mittels Ergänzungsvereinbarung im Mietvertrag, dem Mieter übertragen, hat aber weiterhin eine Überprüfungs- und Kontrollpflicht.   (Pressemitteilung der D.A.S.)

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