Riester-Rentner im Ausland müssen staatliche Förderung nicht zurück zahlen

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Riester-Rente wird die Bundesrepublik Deutschland teuer zu stehen bekommen: Einnahme-Ausfälle in Höhe von rund 500 Millionen Euro sind zu erwarten. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des in Freiburg ansässigen Centrums für Europäische Politik (CEP). Diese Studie ist unter www.cep.eu beziehbar.
Der Urteilsspruch des EuGH geht auf eine Klage der Europäischen Kommission zurück, die Teile der Riester-Rente für unvereinbar mit EU-Recht hielt. Kernpunkt der Klage war, dass bestimmte Teile der Riester-Rente vorgesehen hatten, dass Rentner, die ihren Alterssitz ins Ausland verlegen wollen, sowie ausländische Arbeitnehmer, die am Ende ihres Berufslebens wieder in ihre alte Heimat zurückkehren wollen, die gesamte Fördersumme der Riester-Rente zurückzahlen müssen. Dies aber verstößt gegen den elementaren europäischen Rechtsgrundsatz der Freizügigkeit.
Bereits seit Dezember 2003 waren diese massiven Bedenken der EU-Kommission der Bundesregierung bekannt, die sogar in einem Gutachten vom Juristischen Dienst des Deutschen Bundestages geteilt wurden.
(Pressemitteilung der Stiftung Ordnungspolitik – Centrum für Europäische Politik)

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