Urlauber sollten sich frühzeitig über Reisebestimmungen informieren

In dieser Woche beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Trotz Wirtschaftskrise rechnen die deutschen Flughäfen aufgrund des Ferienbeginns wieder mit einem sprunghaften Anstieg der Passagierzahlen. Die Flughäfen sind vorbereitet.
Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) rät den Urlaubern, sich vor Antritt der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft zu informieren: welche Gegenstände dürfen ins Handgepäck, was darf ich mit dem Reisegepäck am Schalter aufgeben? Wie schwer darf das Gepäck sein?
Die Experten der ADV empfehlen darüber hinaus, dass sich die Urlauber rechtzeitig auf den Weg zum Flughafen machen, um unnötige Wartezeiten und unnötigen Stress zu vermeiden. Nach dem Check-In sollten sich die Urlauber dann zur Sicherheitskontrolle begeben. Die deutschen Flughäfen bieten den Passagieren in den Sicherheitsbereichen ausgiebige Möglichkeiten, um sich die Wartezeiten zu verkürzen. So beginnt der Urlaub schon am Flughafen.
Für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck – beispielsweise Cremes, Parfüm, Zahnpasta – gelten nach wie vor besondere Bestimmungen. Pro Person dürfen nur Flüssigkeiten in einem wiederverschließbaren, transparenten 1-Liter-Plastikbeutel mitgeführt werden. Die darin enthaltenen einzelnen Flüssigkeitsbehältnisse dürfen ein maximales Volumen von 100 Millilitern nicht überschreiten. Zu beachten sind außerdem die Zollbestimmungen für Reisende – Informationen gibt es hier: http://www.adv.aero/security.html .
Die deutschen Flughäfen arbeiten fortwährend daran, den Passagieren den Aufenthalt am Flughafen so angenehm und komfortabel wie möglich zu gestalten. So steht einem harmonischen Start in den Urlaub nichts mehr im Wege. (Pressemitteilung der ADV)

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