Baldige Gründung der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland

Die deutschen Sozialversicherungsträger wollen Druck auf unprofessionelle Insolvenzverwalter machen und bei Unternehmenspleiten mehr Geld von ihren Schuldnern zurückholen. Nach Informationen der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins ‚impulse‘ soll die „Gläubigerschutzvereinigung Deutschland“ heute erstmals offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
In der Vereinigung schließen sich Vertreter von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzverwaltungen sowie der Rentenversicherung zusammen. Sie sehen sich als „ungesicherte Gläubiger“ in Insolvenzverfahren benachteiligt gegenüber Gläubigern, die etwa ein Pfandrecht auf Immobilien oder andere Sicherheiten haben.     „In der Praxis der Unternehmensinsolvenzen haben die Sicherungsgläubiger und die Vergütungsinteressen der Insolvenzverwalter absoluten Vorrang“, kritisiert Prof. Hans Haarmeyer, Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht und Vorsitzender der neu gegründeten Gläubigerschutzvereinigung Deutschland gegenüber impulse.de. Im Durchschnitt versickerten mehr als zwei Drittel des Vermögens eines Schuldners, ohne dass die institutionellen Gläubiger etwas davon abbekämen.     Die Vereinigung kritisiert insbesondere die Haltung vieler Insolvenzverwalter, die ein Insolvenzverfahren in erster Linie als „Geldquelle“ betrachteten. Andererseits gebe es eine Reihe hoch qualifizierter und engagierter Verwalter, die die Unternehmen sanieren, statt sie zu zerschlagen und so für alle Betroffenen – Arbeitnehmer wie Gläubiger – einen höheren Nutzen schaffen. Die Gläubigerschutzvereinigung will daher einen Kriterienkatalog erarbeiten, an dem sich die Gerichte bei der Auswahl eines Insolvenzverwalters orientieren können. Bisher gibt es in Deutschland keine klar definierten Kriterien für eine solche Auswahl, die Richter können praktisch frei entscheiden, wen sie als Insolvenzverwalter einsetzen.     Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland will kriselnden Unternehmen außerdem beratend zur Seite stehen. „Wir wollen möglichst im Vorfeld aktiv das Sanierungs- und Rettungspotenzial erschließen, bevor eine Insolvenz unvermeidlich wird“, erklärt Insolvenzrechtler Haarmeyer. In Deutschland stellen den Angaben zufolge in vielen Fällen nicht die kriselnden Unternehmen selbst, sondern gesetzliche Krankenkassen oder andere Sozialversicherungsträger als erste einen Insolvenzantrag für das Unternehmen, weil auch die Sozialversicherungsabgaben nicht bezahlt wurden. In solchen Fällen will die Gläubigerschutzvereinigung künftig mit Hilfsangeboten zur Sanierung und Restrukturierung an die betroffenen Unternehmen herantreten. Dies könne für den Erhalt eines Unternehmens entscheidend sein und gleichzeitig helfen, Ausfälle bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu minimieren.
(Pressemitteilung G+J Wirtschaftsmedien, c/o PubliKom)

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