BdSt-Musterprozess wird vom Bundesfinanzhof verhandelt

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wird am kommenden Donnerstag, dem 18. Juni 2009, ein vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Musterverfahren zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium verhandeln. Das Verfahren richtet sich gegen die Einstufung der Aufwendungen für ein Erststudium als nur begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben statt als grundsätzlich unbegrenzt abzugsfähige Werbungskosten.
Damit wendet sich der Bund der Steuerzahler gegen die derzeit geltende Rechtslage, wonach die Aufwendungen für ein Erststudium nur als Sonderausgaben bis maximal 4.000 Euro pro Jahr abzugsfähig sind.
Bereits im Jahr 2002 hatte der Bundesfinanzhof in einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und die Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Dem Gesetzgeber missfiel die Änderung und sprach mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 den Berufsausbildungskosten ausdrücklich den Werbungskosten- und Betriebsausgabencharakter ab. Sie sind nun den nur begrenzt abzugsfähigen Sonderausgaben zuzuordnen. Ziel des Verfahrens ist es, dass die Kosten wieder als unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden.
„Dem Gesetzgeber stehe es nicht frei, per „ordre de Mufti“ steuersystemwidrige Zuordnungen zu treffen. Dies bekam der Gesetzgeber bei der Pendlerpauschale gerade in jüngster Zeit durch das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. „Wer Einkommen besteuert, muss die notwendigen Ausgaben, die zur Erzielung der Einkommen notwendig sind, auch zum Abzug zulassen.“
Das Verfahren (Az.: VI R 14/07) betrifft einen Steuerzahler aus Schmarsau in Niedersachsen. Der Steuerzahler hatte im Jahr 2005 ca. 6.000 Euro für ein Lehramtsstudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht. Im Einkommensteuerbescheid wurden lediglich 4.000 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt.
Im Rahmen der BFH-Verhandlungen steht der BdSt für Rückfragen und Statements vor Ort zur Verfügung.
(Pressemitteilung Bund der Steuerzahler)

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