Länderneuverschuldungsverbot von Bundesrat besiegelt

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei, im Grundgesetz eine deutlich verbesserte Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte zu installieren. Damit wird eine langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler erfüllt. Die Schuldenbremse sieht für die Länder einen Schuldenstopp ab dem Jahr 2020 in konjunkturellen Normalzeiten vor. Der Bund darf ab dem Jahr 2016 zusätzliche Kredite nur noch im Umfang von höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Das würden derzeit rund acht Milliarden Euro sein.
„Ein Schuldenstopp hätte nicht nur für die Länder, sondern auch für den Bund vereinbart werden müssen. Der Schuldenstopp für die Länder kommt außerdem sehr spät. Doch besser spät als nie“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.
Wichtig ist der mit der Schuldenbremse eingeleitete Bewusstseinswandel in der Politik. Die zügellose Staatsverschuldung erfährt endlich die verdiente Ächtung. Der Bund der Steuerzahler appelliert an die Politik, die trotz der heute beschlossenen Schuldenbremse noch verbleibenden Verschuldungsspielräume aus Rücksicht auf kommende Generationen nicht auszunutzen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang unter anderem der Thüringer Vorstoß, einen Schuldenstopp ab 2011 in der Landesverfassung zu verankern.
Nach der Bundestagswahl sollte versucht werden, die Schuldenbremse weiter zu optimieren. Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler hat dazu Vorschläge erarbeitet, die hier verfügbar sind. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass sich die Politik an die verschärften Schuldenregeln im Grundgesetz auch hält. Deshalb sollte dem Bundesrechnungshof ein spezifiziertes Antragsrecht eingeräumt werden, damit er Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang bringen kann. „Die Selbstbindung der Politik über eine Schuldenbremse muss konsequent erfolgen. Deshalb dürfen verfassungsgerichtliche Sanktionsmöglichkeiten nicht fehlen“, sagt Däke.
(Pressemitteilung Bund der Steuerzahler)

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