Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler

Rechtsschutz – Wartezeiten und Ausschlüsse

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Wie bei vielen anderen Versicherungen sind auch im Rechtsschutz alle Schadensfälle im Zusammenhang mit Krieg, inneren Unruhen, Streik, Erdbeben oder Atomenergie ausgeschlossen. Ebenfalls nicht übernommen werden Kosten aus Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung oder zwischen versicherten Personen (z.B. Ehemann und Ehefrau) untereinander.

Für Rechtsschutzfälle, deren Ursache vor Versicherungsbeginn liegt, kommen die Assekuranzen normalerweise nicht auf. Gleiches gilt, wenn die Ursache für den Rechtsstreit in der Wartezeit liegt. Es lohnt sich allerdings oft, die erste Ablehnung zur Leistungsübernahme nicht einfach hinzunehmen. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Anwalt bitten, bei der Versicherung nachzuhaken und doch noch eine Deckungszusage zu erwirken.

Beim Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Bevor die Assekuranzen Kosten übernehmen muss die Wartezeit vorüber sein. Allerdings gibt es verschiedene Auffassungen, wann ein Ereignis ursächlich für einen Schaden ist.

Ein Beispiel: Ein Möbelunternehmen produziert Designermöbel. Sie schließen im März eine Rechtsschutzversicherung ab. Im Juli kaufen Sie bei dem Hersteller einige Designerstühle. Leider hat der Künstler viel Wert auf die Optik, nicht jedoch auf die Dauerhaftigkeit gelegt. Im November bricht während eines Meetings Ihre Sitzgelegenheit unter Ihnen zusammen. Sie brechen sich das Steißbein und wollen Schmerzensgeld.

In früheren Rechtsschutz-Verträgen kam es ausschließlich auf die erste Gegebenheit an, die einen Schaden in Gang gesetzt hat. Dies wäre in diesem Beispiel die Entwicklung der Möbel durch den Kunsthandwerker. Dummerweise liegt dies vor dem Anschluss Ihrer Rechtsschutz-Versicherung. Nach der Kausal-Ereignis-Theorie müsste Ihre Versicherung nicht zahlen.

Insbesondere beim Schadenersatz – zu dem Ihre Schmerzensgeldforderung gehört – haben jedoch viele Anbieter auf eine kundenfreundlichere Lösung umgestellt – die so genannte Folge-Ereignis-Theorie: Danach käme es nicht auf das allererste Ereignis an. Vielmehr ist die Ursache eines Schadens, das Vorkommnis, das unmittelbar – ohne weitere Zwischenschritte – auslösend war. In diesem Beispiel wäre dies das Zusammenbrechen des Sessels, bzw. der Kauf der Designerstücke. Dies war nach Versicherungsbeginn – die Versicherung müsste demnach Ihren Anwalt zahlen.

Hinweis:
Bestand bei einer anderen Versicherung ein Vertrag, der das gleiche Risiko absicherte, verzichten viele Versicherungen auch auf eine Wartezeit. Voraussetzung dafür ist jedoch oft, dass die neue Rechtsschutz-Versicherung unmittelbar nach Ablauf der alten abgeschlossen wurde.

2 Kommentare zu “Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler”:

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