Arzneimittel: Preisregulierungen des Gesetzgebers ausgereizt

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zum 1. Juni 2008 die Festbeträge für Arzneimittel und die Grenzen der Zuzahlungsbefreiung erneut abgesenkt. Dadurch werden bestimmte Arzneimittel in der Apotheke teurer.

"Die Krankenkassen sowie das Bundesgesundheitsministerium wurden von der Pharmaindustrie frühzeitig darauf hingewiesen, dass ein weiteres Anziehen der Preisschraube von den Unternehmen nicht mehr toleriert werden kann. Die Grenze des wirtschaftlich Verantwortbaren ist bei vielen Firmen bereits überschritten", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Die Krankenkassen seien trotz der Warnungen der Industrie bewusst das Risiko eingegangen, dass Patienten nun bei vielen Arzneimitteln wieder tiefer in die Tasche greifen müssen, so Fahrenkamp weiter. "Teilweise wurden die neuen Festbeträge um bis zu 40 Prozent nach unten korrigiert. Wenn die Krankenkassen nun ein weiteres Absenken dieser Grenze um mindestens 30 Prozent verlangen, um erneut Zuzahlungbefreiung für die Patienten zu erreichen, wird die Unverhältnismäßigkeit der Forderung deutlich."

Die Gewinner seien in jedem Falle die Krankenkassen, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer. Senke ein Hersteller seine Abgabepreise nicht um mindestens 30 Prozent unterhalb des ausgewiesenen Festbetrages, fallen für patentfreie wirkstoffgleiche Arzneimittel 10-prozentige Generika-Zwangsabschläge zugunsten der Krankenkassen an. Darüber hinaus haben viele Krankenkassen Rabattverträge im Bereich weit unterhalb der Festbeträge abgeschlossen und erzielen somit weitere Kasseneinnahmen.

Festbeträge sind die Obergrenzen, bis zu denen die Krankenkasse die Kosten eines Medikamentes übernehmen.

Pressemitteilung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V.

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