Haben Sie was zu verzollen?

Kaum zu glauben aber wahr: Auch wenn die Zollbestimmungen innerhalb der EU recht großzügig gestaltet sind, so gibt es trotzdem Richtlinien, an die sich Urlauber zu halten haben.

Daher raten ARAG Experten, sich vor dem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen zu informieren. Denn zum Beispiel gibt auch innerhalb der EU Unterschiede hinsichtlich der Zollbestimmungen. Während aus den meisten EU-Ländern 90 Liter Wein, 10 kg Kaffee und 800 Zigaretten ausgeführt werden dürfen, sind es aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Litauen, Ungarn oder Bulgarien lediglich 200 Zigaretten pro Person.

Außerhalb der EU verschärfen sich auch die Einfuhrbestimmungen. Wer hier Urlaub macht, darf lediglich 500g Kaffee, zwei Liter Wein und 200 Zigaretten mitbringen. Andere Souvenirs dürfen einen Wert von 175 Euro nicht überschreiten.
Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG

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