Ab in den Süden? Steuerhinterziehung und die Folgen

Wie der Staat Steuerhinterziehung ahndet

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Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat, die in der Abgabenordnung definiert ist und mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann. Schwedische Gardinen drohen allerdings nur demjenigen, der eine so genannte vorsätzliche Steuerverkürzung begeht. Hat jemand unabsichtlich oder leichtfertig falsche Angaben über sein zu versteuerndes Vermögen gemacht, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geld bestraft werden kann.

Als strafrechtliche Steuerhinterziehung gilt zum Beispiel, wenn jemand gegenüber der Finanzbehörde wichtige Tatsachen falsch oder unvollständig angibt oder erzielte Einahmen absichtlich verschweigt und damit Steuervorteile für sich oder andere erlangt. In der Praxis ist es schwierig, einem Steuerzahler Leichtfertigkeit und Vorsatz nachzuweisen.

Der Durchschnittsbürger muss wegen geringfügig fehlerhaften Angaben in der Regel keine Strafe fürchten, muss aber bei groben Fehlern durchaus mit einer Geldstrafe rechnen. Nicht angegebene Einkünfte bis zu 10.000 Euro gelten als Bagatelldelikt. Da bereits der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar ist, sollte man immer alle wesentlichen Fragen in der Steuererklärung korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen beantworten.

Einer Strafe durch Selbstanzeige zuvorkommen
Steuerpflichtige, die im großen Stil Gelder dem Fiskus verheimlichen, können sich mit einer Selbstanzeige vor Strafverfolgung retten. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen muss der reuige Steuersünder dann natürlich nachentrichten. Deutsche Steuerbehörden wollen mit dieser Steueramnestie einen Anreiz zu mehr Steuerehrlichkeit bieten.

Mit einer Steueramnestie in den Jahren 2004 bis 2005 erhoffte sich der frühere Finanzminister Hans Eichel Rückzahlungen von fünf Milliarden Euro. Tatsächlich aber flossen nur etwa 1,4 Milliarden Euro in die Steuerkasse. Nur wenige Steuerhinterzieher machen bisher von der Möglichkeit einer Selbstanzeige Gebrauch. Wenn die Steuerbehörde einmal Blut geleckt und Ermittlungen aufgenommen hat, ist es für eine Selbstanzeige zu spät.

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