Steuerjahr 2008: Was ändert sich?

Fünfmal kurz und bündig

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Zweijahresfrist aufgehoben

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese freiwillig abgeben. Bisher wurde dafür ein Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Jetzt kann man sich sieben Jahre Zeit lassen. Viele ehemalige Studenten haben so die Möglichkeit, ihre Studienkosten als Werbungskosten abzusetzen.

Weniger Papier

Das Finanzamt wünscht sich weniger Papier. Für die Lohnsteuerklärung braucht der Steuerzahler die Quittungen und Kontoauszüge für Dienstleistungen, Kinderbetreuung und Handwerker nicht mehr mitschicken. Aber Vorsicht: Sie müssen die angegebenen Kosten auch belegen können. Der Finanzbeamte kann dieses von Ihnen einfordern!

Mehr Kontrolle

Ab 2008 werden die Daten über Lohnersatzleistungen, wie Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld, von den jeweiligen Behörden an die Finanzbehörden übermittelt. Steuerzahler sollten daher darauf achten, dass sie diese Beiträge auch in Ihrer Lohnsteuererklärung nicht vergessen.

Minijob

Eine Klarstellung hat der Gesetzgeber bezüglich der Abfindungszahlungen bei Minijobs beschlossen. Diese Zahlungen sind lohnsteuerpflichtig und müssen nach den allgemeinen Regelungen besteuert werden. Der Arbeitnehmer gibt die Abfindung dann als Arbeitslohn in der Anlage N der Steuererklärung an.

Ehrenamt

Die Große Koalition hat auch die Aufwandsentschädigungen im ehrenamtlichen Bereich angeglichen. Da der Übungsleiterfreibetrag, den beispielsweise ehrenamtliche Sporttrainer oder Erste-Hilfe-Ausbilder beanspruchen können, in diesem Jahr auf 2.100 Euro angehoben wurde, erhöhten sie auch den Steuerfreibetrag im öffentlichen Bereich. Dieser steigt von derzeit 154 Euro monatlich auf 175 Euro, was ebenfalls 2.100 Euro entspricht.

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