Wegweiser zur privaten Altersvorsorge

Private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Der staatlichen Rente allein vertrauen immer weniger Menschen. Viele setzen zusätzlich auf die Riester-Vorsorge.

Bis Ende 2006 haben die Deutschen über acht Millionen Riester-Verträge abgeschlossen – als Banksparplan, Fondssparplan oder als Rentenversicherung. Doch bis zum Abschluss eines Vertrages gibt es viele Fragen: Erhält jeder Vorsorgesparer nach dem Altersvermögensgesetz steuerliche Vergünstigungen? Welche Produkte gibt es und wie werden sie gefördert? Wie erhält man die Zulage?

Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in einer vollständig überarbeiteten Auflage der Broschüre „Private Altersvorsorge – Informationen für Privatkunden“. Man erfährt unter anderem, dass die Riester-Vorsorge als einzige private Kapitalanlageform zur Alterssicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates geschützt ist.

Insgesamt 27 Fragen und Antworten erleichtern den Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. So muss jeder Berechtigte einen Mindesteigenbetrag leisten, um den staatlichen Zuschuss zu bekommen: Für 2007 liegt dieser bei drei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 1.575 Euro). Ab 2008 wird er jährlich bei vier Prozent liegen – dann maximal bei 2.100 Euro. Wer weniger als den Mindesteigenbetrag in eine Riester-Rente einzahlt, bekommt entsprechend weniger staatliche Förderung.

Nur wer den Mindesteigenbetrag zahlt, bekommt also dieses Jahr 114 Euro als Grundzulage dazu. Ab 2008 liegt die jährliche Grundzulage bei 154 Euro. Eltern profitieren zusätzlich: Pro Kind bekommen sie 138 Euro pro Jahr vom Staat, ab 2008 beträgt die Förderung 185 Euro.

Die Broschüre gibt es kostenlos beim Bundesverband deutscher

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