Versicherte verzichten auf Milliarden

Deutsche Versicherungsnehmer haben bisher Erstattungsansprüche von 3,5 Milliarden Euro gegenüber ihrer Versicherung nicht geltend gemacht. Sieben Millionen Berechtigte haben einen durchschnittlichen Anspruch von 500 Euro.

Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass bisher erst knapp 100.000 Versicherungsnehmer Ansprüche geltend gemacht haben. So ist zumindest die Erfahrung der Verbraucherzentrale mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2005.

Die Richter entschieden damals, dass bei Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen den Kunden statt des häufig sehr geringen Rückkaufswerts rund die Hälfte des eingezahlten Kapitals zusteht.

Die Entscheidung betrifft Verträge, die zwischen 1995 und 2001 abgeschlossen und dann gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden. (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03)

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg haben sich bisher 5.000 Betroffene gemeldet, die per Musterbrief ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Nimmt man die Ratsuchenden bei anderen Verbraucherzentralen, dem Bund der Versicherten und dem Versicherungsombudsmann sowie diejenigen hinzu, die eigenständig ihre Forderungen verfolgt haben, ergibt sich eine geschätzte Zahl von weniger als 100.000 bisher aktiv gewordenen Kunden.

„Ohne eigenes Tätigwerden geht es aber nicht. Die Versicherungskonzerne sitzen auf dem Geld. Dabei wäre es ein Gebot des Anstands, die Verträge zurückzurufen. Ein Autokonzern macht das bei defekten Autos ja auch“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Von den 5.000 Betroffenen, die sich bisher bei der Verbraucherzentrale Hamburg gemeldet haben, sind 1.000 zur Teilnahme an Sammelklagen gegen ihre Versicherer bereit. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bisher sieben Einzel- und Sammelklagen zur Durchsetzung der Erstattungsansprüche unterstützt oder selbst erhoben.

Über den Fortgang der Verfahren informiert die Verbraucherzentrale Hamburg

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