Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für acht neue Arzneimittel-Festbetragsgruppen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat acht neue Festbetragsgruppen beschlossen. Es ist nun die Aufgabe der Spitzenverbände der Krankenkassen konkrete Festbeträge vorzuschlagen und dazu eine Anhörung durchzuführen.

Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 43 vom 02.03.2007 bekannt gemacht. Die Vorschläge der Spitzenverbände der Krankenkas­sen stehen ab dem 2. März 2007 auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter http://www.bkk.de/service/ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 02.03.2007 bis 29.03.2007, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, werden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich im Mai 2007, sofern das Bundesministerium für Gesundheit gegen die Gruppenbildungen keine Einwände erhoben hat, ihre endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.07.2007 in Kraft treten können.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen rechnen mit Einsparungen von rund 100 Mio. Euro pro Jahr. Folgende Festbetragsgruppen wurden neu vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen:

  • Am 17.10.2006 eine bestehende Festbetragsgruppe (Alpha-Rezeptorenblocker) aufgrund weiterer Wirkstoffe überarbeitet und zwei neue Festbetragsgruppen nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2).
  • Am 18.01.2007 drei neue Festbetragsgruppen (Fentanyl, Levodopa + Carbidopa Gr. 3, Terbinafin) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V (Stufe 1) sowie eine neue Gruppe (Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V (Stufe 3).
  • Am 15.02.2007 zwei neue Gruppen (Antianämika, andere und Makrolide, neuere) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2).

 

 

Pressemitteilung der IKK Bundesverband

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