Gut versichert in der fünften Jahreszeit

Bald herrscht in vielen Städten wieder närrisches Treiben. Besonders bei den Rosenmontagsumzügen kommt es jedoch immer wieder zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Tipps, was zu beachten ist und welche Versicherung für welche Schäden aufkommt:

Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs – meist ein eigenes Festkomitee – können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Die Mitglieder des Festkomitees sind damit für ihre Haftung aus der Überwachung und der Leitung der Veranstaltung versichert. Auch Schäden durch Werfen von vorher genehmigten kleinen Gegenständen (z. B. „Kamellen“) sind abgedeckt.

Karnevalsgesellschaften sollten sich mit einer Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung absichern. Die einzelnen Zugteilnehmer sind damit gegen Schäden versichert, die bei „üblichen“ Karnevalsumzügen entstehen können.

Am Zug teilnehmende Reiter brauchen in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur „umzugsgeeignete“ Pferde eingesetzt werden.
Zuschauer des närrischen Treibens haften natürlich für Schäden, die sie selbst verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung auf.

Wer ausgelassen feiern möchte und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten will, sollte auf jeden Fall sein Auto stehen lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bei einem Unfall ist auch der Versicherungsschutz des Kaskoversicherers gefährdet. Außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern.

Dasselbe gilt natürlich auch bei Drogenkonsum, den die Polizei inzwischen mit Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann. Weitere Informationen unter versicherung-und-verkehr.de und dont-drug-and-drive.de

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