Elterngeld: Beim nächsten Kind wird alles anders

Bezugszeiten und Geschwisterbonus

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Für Familien in der „klassischen“ Konstellation Vater-Mutter-Kind gilt: Wer das Kind erzieht, bekommt Elterngeld für zwölf Monate. Bleibt auch der andere Elternteil zu Hause, gibt es noch mal zwei Monate zusätzlich. Alleinerziehende haben prinzipiell 14 Monate Anspruch auf Elterngeld.

Generell ist es auch möglich, die Bezugzeiten des Elterngeldes zu variieren. Man kann zum Beispiel die Zahlungsdauer verdoppeln, indem man monatlich nur die Hälfte des Elterngeldes bezieht. Eine Person kann so bis zu 24 Monate lang das halbe Elterngeld beziehen. Paare oder Alleinerziehende können bis zu 28 halbe Monatsbeiträge bekommen.

Paare können die 14 Erziehungsmonate auch abweichend von der Kombination „zwölf plus zwei“ unter sich aufteilen. So können beispielsweise Vater und Mutter jeweils sieben Monate Elterngeld beziehen, weitere Aufteilungen sind möglich.

Mehrkindfamilien bekommen eine besondere Förderung: Bei Mehrlingsgeburten wie Zwillingen oder Drillingen wird für ein Kind das errechnete volle Elterngeld gezahlt, für jedes weitere Baby legt der Staat noch einmal 300 Euro drauf.

Hat das Neugeborene bereits Geschwister, wenn es auf die Welt kommt, können die Eltern vom Geschwisterbonus profitieren. Dieser beträgt zusätzlich zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.

Die Zahldauer dieses Bonus ist abhängig vom Alter der weiteren Kinder. Bei einem weiteren Kind in der Familie besteht Anspruch, solange dieses unter drei Jahre alt ist. Gibt es zwei oder mehr Geschwister, reicht es, wenn mindestens zwei von ihnen noch keine sechs Jahre alt sind.

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