Elterngeld: Beim nächsten Kind wird alles anders

Wie hoch ist die Förderung?

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Ob Vater oder Mutter, wer das Elterngeld haben möchte, muss es beantragen. Zuständig sind hier die Stellen, die auch für die Auszahlung des Erziehungsgeldes verantwortlich sind. Ihre zuständige Elterngeldstelle finden Sie hier.

In der Schwangerschaft müssen sich die werdenden Eltern um diese Formalien jedoch noch keine Gedanken machen. Der Antrag kann am Tag der Geburt abgegeben werden. Und auch diese Eile ist nicht wirklich geboten, denn das Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden.

Aber ausrechnen, was er oder sie bekommen würde, kann jeder schon vorher. Und das sollte man auch machen um sich auf die neue finanzielle Situation einstellen zu können. Denn weniger wird es in den meisten Fällen.

Für alle, die schon vor der Geburt des Kindes herausbekommen möchten, wie hoch ihr zukünftiges Elterngeld sein wird, empfiehlt sich der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier kann jeder sein voraussichtliches Elterngeld berechnen, natürlich ohne Rechtsanspruch.

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