Elterngeld: Beim nächsten Kind wird alles anders

Gehaltsausfall anteilig vom Staat

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Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 1.800 Euro, weil ein maximaler Nettoverdienst von 2.700 Euro zugrunde gelegt wird. Bei Selbständigen und Unternehmern ist die Höhe des Gewinns entscheidend; Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden abgezogen.

Das Elterngeld gibt es für Ehepaare, Lebenspartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende. Anspruch hat, wer mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, dieses Kind selbst erzieht und betreut und keine oder nur eine reduzierte berufliche Tätigkeit ausübt.

Für zwölf Monate wird derjenige unterstützt, der sich im ersten Jahr um das Kind kümmert. Hinzu kommen noch die so genannten Partnermonate: Bleibt anschließend noch der Partner beim Kind, wird auch er für zwei Monate gefördert. Durch die Partnermonate sollen auch Väter in den Genuss einer gemeinsamen Zeit mit ihrem Neugeborenen kommen. Wer Elterngeld beziehen möchte, muss die Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden.

Man muss allerdings nicht komplett aus seinem Job aussteigen, um Elterngeld zu beziehen. Auch eine Teilzeittätigkeit neben der Kindererziehung ist möglich: Maximal darf der Erziehende noch bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Das Elterngeld wird dann anteilig zum ausfallenden Gehalt gezahlt. Verdient die Mutter in der Teilzeit beispielsweise noch 1.000 Euro von 2.000 Euro netto, dann bekommt sie 67 Prozent der wegfallenden 1.000 Euro als Elterngeld gezahlt, also 670 Euro.

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