Vorsicht bei Verlust des Wohnungsschlüssels

Kommt ein Wohnungsschlüssel abhanden, sollte der Betroffene so bald wie möglich sein Schloss austauschen. Sonst kann er im Falle eines Einbruchs seinen Versicherungsschutz riskieren.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer einen Originalschlüssel seiner Wohnung verloren, wie die Quelle Bausparkasse berichtet. Einige Zeit danach wurde bei ihm eingebrochen. Die Versicherung verweigerte jedoch eine Entschädigung für den dadurch entstandenen Schaden, da eindeutig keine Einbruchspuren vorlagen.

Dieser Meinung schloss sich das Amtsgericht Oldenburg an. Ein Einbruch ohne jegliche Spuren und mit unbeschädigtem Schloss spricht eher für eine „unversicherte Begehungsweise“, argumentierte der Richter. Der Geschädigte blieb auf seinem Schaden sitzen. (Az. E6 C 6123/06 VI) (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

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