Ab 2007 sinkt der Garantiezins für Verträge

Zum 1. Januar 2007 wird der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebens- und Rentenversicherungen ein weiteres Mal gesenkt: von derzeit 2,75 Prozent auf magere 2,25 Prozent.

Auch wenn Versicherungsgesellschaften beginnen, Torschlusspanik zu verbreiten: Die Verbraucherzentralen warnen davor, sich zu einer übereilten Unterschrift hinreißen zu lassen. Dass mehr als die Hälfte der unflexiblen Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit großen Verlusten vor Vertragsende gekündigt werden, zeigt, wie wenig geeignet diese Produkte für die Altersvorsorge vieler Anleger sind.

„Vielen wissen nicht, dass die vollmundig beworbene Garantieverzinsung bei solchen Versicherungen nur auf die Sparanteile geleistet wird“, meint Niels Nauhauser, Experte für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Um die Sparanteile zu ermitteln, werden von den eingezahlten Beiträgen erhebliche Verwaltungskosten und Provisionen abgezogen.

„Gemessen an den einbezahlten Summen fällt die garantierte Verzinsung dadurch erheblich niedriger aus – die Werbung mit dem Garantiezins grenzt bisweilen an Irreführung“, ergänzt Nauhauser seine Kritik. Aus der Beratungserfahrung weiß er, dass Anleger es häufig vorziehen, beispielsweise bei Bundeswertpapieren garantierte 3,5 bis 4 Prozent normal zu versteuern als eine Nach-Kosten-Rendite von maximal 2 Prozent steuerbegünstigt zu bekommen.

Von den mageren Garantiezinsversprechen sind auch Rürup-Verträge und die staatlich geförderten Riester-Rentenversicherungen betroffen.

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