Minijobber können Rentenansprüche sichern

Minijobber, die noch nicht oder nur kurz in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können sich mit einer geringen Zuzahlung das komplette Paket staatlicher Vorsorgeleistungen sichern.

Besonders interessant ist diese Option zum Beispiel für Frauen, die bislang nur kurz erwerbstätig waren und denen deshalb noch Beitragszeiten für eine Rente fehlen. Die freiwillige Eigenbeteiligung ist jetzt deutlich günstiger geworden. Arbeitgeber zahlen für Minijobber 15 Prozent des Einkommens in die Rentenkasse. Dieser Pauschalbeitrag erhöht zwar die spätere Rente des Minijobbers; er zählt aber nicht als Beitragszeit.

Denn: Wer Rente oder eine Reha-Maßnahme beantragt, muss eine gewisse Zeit zum vollen Beitragssatz in die Rentenkasse eingezahlt haben. Minijobber haben deshalb die Möglichkeit, aus eigener Tasche auf den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,5 Prozent aufzustocken. Das kostet maximal 18 Euro im Monat. Damit können sie sich alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sichern.

Neben der Rente zählen dazu die Angebote zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation nach Unfall oder Krankheit. Auch das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung wird auf diesem Weg mitversichert. Die Beiträge des Arbeitgebers aufzustocken lohnt sich besonders für Frauen, denen noch Beiträge für die Regelaltersrente fehlen. Auch Frauen, die vorzeitig mit 60 Jahren ihren Ruhestand genießen wollen, bietet sich jetzt eine kostengünstige Möglichkeit, die Voraussetzungen der Altersrente für Frauen zu erfüllen.

Die freiwillige Zuzahlung ist für Minijobber im Juli noch günstiger geworden. Statt bisher maximal 30 Euro kostet der volle Versicherungsschutz der Deutschen Rentenversicherung nur noch höchstens 18 Euro im Monat. Hintergrund: Die Arbeitgeber müssen seit Juli 15 statt bislang zwölf Prozent des Einkommens als Pauschalbeitrag an die Rentenkasse abführen. Für die Minijobber sinkt so der Zuzahlungsbetrag deutlich.

Diese Option gilt für Versicherte, die maximal 400 Euro verdienen und nicht in einem Privathaushalt beschäftigt sind. Aber auch für Beschäftigte in Privathaushalten kann sich eine Zuzahlung lohnen. Sie zahlen dann allerdings 14,5 Prozent aus dem eigenen Portemonnaie dazu. Wer seinen Rentenbeitrag aufstocken möchte, muss sich lediglich an seinen Arbeitgeber wenden.

Vorab sollte jedoch in jedem Fall der Rat eines Rentenexperten eingeholt werden. Die Deutsche Rentenversicherung steht gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 480 10.

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